Eine POLITISCH EXPONIERTE PERSON (PEP) ist eine natürliche Person, die mit einer hochrangigen öffentlichen Funktion betraut ist oder betraut war.
- Staatsoberhäupter, Regierungschefs, Minister und stellvertretende Minister (Staatssekretäre);
- Mitglieder des Parlaments oder ähnlicher gesetzgebender Körperschaften;
- Mitglieder der Führungsgremien von politischen Parteien;
- Mitglieder von Obersten Gerichten, von Verfassungsgerichten oder von anderen hochrangigen gerichtlichen Gremien, gegen deren Entscheidungen außer in Ausnahmefällen kein weiteres Rechtsmittel eingelegt werden kann;
- Mitglieder von Rechnungshöfen oder der Vorstände von Zentralbanken;
- Botschafter, Diplomaten und hochrangige Offiziere der Streitkräfte;
- Mitglieder der Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgane von Staatsbetrieben;
- Direktoren, stellvertretende Direktoren und Mitglieder des Vorstands oder einer gleichwertigen Funktion einer internationalen Organisation;
- Bürgermeister.
Unmittelbare Familienangehörige:
- Der Ehepartner oder die Person, mit der sie mindestens ein Jahr lang zusammenleben,
- Die Kinder und ihre Ehegatten oder die Personen, mit denen sie mindestens ein Jahr zusammenleben,
- Die Eltern.
Personen, von denen bekannt ist, dass sie dem PEP nahe stehen:
- Jede natürliche Person, von der bekannt ist, dass sie gemeinsames wirtschaftliches Eigentum an juristischen Personen oder Rechtsvereinbarungen oder andere enge Geschäftsbeziehungen mit einem PEP hat.
- Jede natürliche Person, die alleiniger wirtschaftlicher Eigentümer einer juristischen Person oder Rechtsvereinbarung ist, von der bekannt ist, dass sie de facto zum Nutzen einer PEP eingerichtet wurde.
Ist eine Person seit mindestens einem Jahr nicht mehr mit einer hochrangigen öffentlichen Funktion betraut, so gilt sie nicht als politisch exponiert.
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